Unabhängig,umfassend.Und eine Spurpersönlicher.

Die einzigartigePlattform fürVermögensverwalter.

Die Aquila-Plattform ist ein Verbund von unabhängigen Schweizer Vermögensverwaltungsgesellschaften und Family Offices. Die Partner der Aquila-Plattform sind unternehmerisch selbständig, handeln unabhängig und frei von Interessenskonflikten, einzig im Interesse ihrer Kunden. Mit der Aquila AG sind sie über einen Franchise-Vertrag und eine Aktienbeteiligung verbunden.

Die Vertrauens-Bank fürVermögens-verwalter.

Seit 2012 verfügt die Aquila AG über eine Banklizenz und bietet das ganze Spektrum an Bankleistungen an – ausschliesslich für und zusammen mit Vermögensverwaltern und Family Offices. Dabei ist sie weder deren Konkurrentin noch lässt sie Interessenskonflikte aufkommen. Sie wird durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt.

Was gibt es Neuesvon der Börse?Aquila Viewpoints.

Wohin geht die Reise an den Märkten? Jedes Quartal geben wir einen Ausblick über Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Währungen und Weltwirtschaft.

Schnapp-schüsseaus derFinanzwelt.

Viele Entwicklungen, die morgen die Welt verändern, sind heute schon erkennbar. Unsere Experten denken immer weiter – damit Sie auf dem Laufenden bleiben.

Das Problem Goodwill

Gemäss Wörterbuch bedeutet „goodwill“ auf Deutsch „ Wohlwollen“ oder „Zeichen des guten Willens“. Im Fachwörterbuch findet man „ideeller Wert einer Firma als Ganzes, der Gegenwert noch zu erwartender, ausserordentlicher, geldlicher Vorteile, z.B. aus gutem Geschäftsruf, Geschäftsbeziehungen,…


Rückkehr der Inflation

Nach länger anhaltenden Befürchtungen einer weltweiten Deflation steigen die Inflationszahlen wieder. Die Schwellenländer Argentinien und Türkei haben spezifische Probleme und sind somit nicht stellvertretend aber +2.0% im Euro-Raum und 2.9% in den USA waren vor kurzer Zeit noch für unmöglich…


Strafrechtliche Konsequenzen bei Verschweigen von Retrozessionen

Das Verschweigen von Retrozessionen kann zu einer Bestrafung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung nach Art. 158 StGB führen. Das Bundesgericht musste sich kürzlich mit der Frage auseinandersetzen, ob das Verschweigen von Retrozessionen und anderer Vergütungen den Straftatbestand der ungetreuen…